Nutzung von vereinseigenen Ausrüstungsgegenständen für die Mitglieder der Kanuabteilung

Bis auf Weiteres können Mitglieder*innen der Kanuabteilung für den Eigengebrauch wieder folgende, vereinseigene Ausrüstungsgegenstände nutzen:

Boot, Paddel, Schwimmweste, Spritzdecke

Die Ausrüstungsgegenstände sind nach Gebrauch nach dem im letzten Jahr praktizierten Verfahren zu reinigen. Sonstige vereinseigene Ausrüstungsgegenstände, insbesondere Neoprenanzüge und Paddeljacken, sollen bis auf Weiteres nicht genutzt werden. 

Die bekannten Corona-Vorsichtsmaßnahmen in der jeweils aktuellen Fassung sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt im Bootshaus zu „geselligen Zwecken“ (Clubraum, Küche, Terrasse) ist weiterhin untersagt.

Aus gegebenem Anlass (offene Bootshalle) richten wir an alle Nutzer des Bootshauses den dringenden Appell, sich vor Verlassen des Bootshauses zu vergewissern, dass alle Zugänge (Tore, Türen, Fenster, Jalousien) verschlossen wurden. 

Halten sich mehrere Personen im Bootshaus auf, soll unmissverständlich abgesprochen werden, wer das Bootshaus abschließt.