Neu: Information zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW)

Liebe Mitglieder,

seit 16.12.2020 gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW) und gem. § 9 Absatz 1 ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Die zuletzt geltende Ausnahme für die Ausübung des kontaktlosen Individualsports allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands ist gestrichen worden. Aus diesem Grund muß der Zugang zum Bootshaus leider beschränkt werden. Dies bedeutet, dass die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Umkleideräumen und Duschen verboten ist.

Im Einzelnen bedeutet dies mit sofortiger Wirkung:

1. Jeglicher Sportbetrieb und jegliche Zusammenkünfte von Mitgliedern auf dem Vereinsgelände (= Vereinsräume und Außengelände) sind verboten.

2. Alle Vereinsveranstaltungen und -aktivitäten sind abgesagt.

3. Die Gemeinschaftsräume im Bootshaus dürfen nicht genutzt werden.

4. Die Biberburg darf nicht mehr genutzt werden.

5. Das Vereinsgelände darf mit dem privaten PKW nicht befahren und es darf dort nicht privat geparkt werden. Ausnahmen gelten nur für Personen, die mit vorheriger Zustimmung des Vorstands vor Ort Instandhaltungsarbeiten oder andere, den Bestand des Vereins notwendige Arbeiten ausführen müssen.

Gemäß § 18 Absatz 2 Nr. 10 der CoronaSchVO NRW werden Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Verbote von den zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Den Mitgliedern droht bei Verstößen ein Bußgeld von 250,00 €, dem Verein ein Bußgeld von 1.000,00 €.

Bitte beachtet, dass die Ausnahmen vom allgemeinen Kontaktverbot gemäß § 2 Absatz 2 CoronaSchVO NRW, wonach sich im öffentlichen Raum insbesondere Angehörige eines Hausstands ohne Personenbegrenzung sowie Angehörige von zwei Hausständen mit insgesamt maximal 5 Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands treffen dürfen, für unseren Vereinsbetrieb nicht gelten. Für Sportvereine gilt die Sonderregel des § 9 Absatz 1 CoronaSchVO NRW. Auf dem Vereinsgelände ist danach gar kein Zusammentreffen von Personen erlaubt. Das zuständige Ministerium hat bereits angekündigt, dass eine strikte Umsetzung der Regeln verlangt und ihre Einhaltung konsequent kontrolliert werden wird.

Selbstverständlich könnt Ihr eure Boote und eure Ausrüstung je Haushalt aus der Bootshalle holen um alles privat zu lagern, so dass ihr privat unseren schönen Paddelsport ausüben könnt.

Die geltende Fassung der CoronaSchVO NRW findet ihr im Anhang. 201214_coronaschvo_ab_16.12.2020

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Wir wünschen euch allen ein friedliches Weihnachtsfest. Kommt gesund ins neue Jahr!

Herzliche Grüße

Euer Team der Abteilungsleitung